Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der MAGOTransport GmbH für Transport-, Logistik- und Abschleppdienstleistungen.

Gültig ab: 1. Januar 2025

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Transport-, Logistik- und Abschleppdienstleistungen der MAGOTransport GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") mit ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben nur Geltung, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Ausführung des Auftrages zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich: • Güter sorgfältig und termingerecht zu befördern • Die gesetzlichen Vorschriften (KFG, StVO) einzuhalten • Für ausreichende Haftpflichtversicherung zu sorgen • Den Auftraggeber über Verzögerungen zu informieren • Frachtpapiere und Lieferbelege bereitzustellen

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet: • Ware ordnungsgemäß verpackt und gekennzeichnet bereitzustellen • Vollständige und korrekte Lieferdaten zu übermitteln • Die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt abholbereit zu halten • Die vereinbarte Vergütung fristgerecht zu leisten • Für die Be- und Entladung geeignete Bedingungen zu schaffen

§ 5 Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Ohne schriftliche Vereinbarung gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Listenpreise. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz fällig.

§ 6 Haftung und Versicherung

Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des österreichischen Transportrechts. Haftungsbeschränkung: Der Auftragnehmer haftet für Güterschäden bis maximal 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm Rohgewicht der beschädigten Güter, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Eine erweiterte Haftung ist gegen Aufpreis vereinbar.

§ 7 Fristen und Reklamationen

Schäden am Gut müssen beim Empfang sofort, bei nicht erkennbaren Schäden innerhalb von 7 Tagen nach Empfang schriftlich gemeldet werden. Verspätungsschäden sind innerhalb von 21 Tagen zu melden. Die Annahme der Ware ohne Vorbehalt gilt als Anerkennung eines ordnungsgemäßen Transports.

§ 8 Auslieferung

Der Auftragnehmer holt die Ware im Lager des Auftraggebers ab und stellt sie an dessen Kunden in Wien und ganz Österreich zu. Der Auftragnehmer betreibt kein eigenes Lager. Abholzeiten, Liefergebiet und Touren werden gemeinsam vereinbart. Der Auftraggeber stellt die Ware abholbereit und ordnungsgemäß verpackt bereit.

§ 9 Abschleppdienst

Beim Abschleppdienst gilt ein Festpreisprinzip auf Basis des bestätigten Angebots. Wartezeiten über 30 Minuten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, werden gesondert berechnet. Fahrzeuge werden grundsätzlich zum nächstgelegenen geeigneten Ziel (Werkstatt, Wunschziel) gebracht.

§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wien.
Anrufen: +43 699 11147070